Wirtschaftsprüfung

 
Neben dem Ergebnis unserer Abschlussprüfung, in dem wir ein Urteil über die Ordnungsmäßigkeit des Jahres- bzw. Konzernabschlusses abgeben, ist es darüber hinaus unser Anspruch, unseren Mandanten im Verlaufe einer Abschlussprüfung zusätzlich wertvolle betriebswirtschaftliche Steuerungsinformationen zukommen zu lassen, deren Auswertung dazu dient, den unternehmerischen Erfolg unserer Mandanten zu sichern und zu steigern.
Die durch uns durchgeführten Jahresabschlussprüfungen werden stets durch einen Partner unserer Gesellschaft geführt. Da die zur Jahresabschlussprüfung eingesetzten Teamleiter in der Regel auch Steuerberater sind, ergibt sich auf Grund der zusätzlichen steuerlichen Kompetenz der Vorteil, während der Prüfung suboptimale steuerliche Strukturen zu erkennen und Vorschläge zu deren Optimierung zu unterbreiten.
Wir prüfen auch nach internationalen Standards aufgestellte Jahresabschlüsse und stehen Ihnen gerne unterstützend zur Seite, wenn Sie eine Umstellung Ihrer Rechnungslegung auf International Financial Reporting Standards (IFRS) oder United States – Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) erwägen.
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben wir uns einer Qualitätskontrolle durch externe Wirtschaftsprüfer unterzogen. Die Prüfer kamen dabei zu einem uneingeschränkt positiven Urteil über die Qualitätssicherungsmaßnahmen innerhalb unserer Gesellschaft. Darüber hinaus besitzen wir selbst die Qualifikation als Prüfer für Qualitätskontrolle und sind als Prüfer für Qualitätskontrolle im Berufsregister eingetragen.
 

Neben der traditionellen Jahres- und Konzernabschlussprüfung umfasst unser Spektrum auch alle Arten von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen, wie z.B.:

  • Prüfungen anlässlich von Gründungen, Kapitalerhöhungen und Umwandlungen
  • Unterschlagungsprüfungen
  • Geschäftsführungsprüfungen
  • Prüfung der Jahresabschlussmeldungen im Zusammenhang mit Lizenzentgelten an das Duales System Deutschland